Ein gepflegter Gehweg ist nicht nur erheblich ästhetischer, er ist auch vorgeschrieben und senkt die Unfallgefahr. Wir helfen Ihnen gern dabei!
Mit Hochdruck geht es Algen, Flechten und Schmutz an die Wäsche!
Wir schaffen den Platz für Ihren Neuanfang!
Wir legen Ihren Boden
Wir montieren für Sie Ihre Möbel!
Handeln, bevor es zu spät ist!
Mit der Zeit setzen sich Algen, Moos, Schmutz und viele weitere Organismen auf Ihrer Fassade ab.
Wir helfen Ihnen Ihr Eigenheim davon zu befreien und langfristig zu schützen
Wir kümmern uns, damit Sie sorglos sein können!
Ob privat oder Ferienhaus
Ein gepflegter Gehweg ist nicht nur erheblich ästhetischer, er ist auch vorgeschrieben und senkt die Unfallgefahr.
Wir helfen Ihnen gern dabei.
Durch immer besser isolierte Fassaden kommt es auf den Außenseiten vermehrt zu Algen, Flechten und Moos. Um den Ursprung der Fassade möglichst zu bewahren, wird das gereinigte Material mit entsprechendem Schutz versehen.
Dieser Schritt sollte unbedingt erfolgen, da der Hochdruckreiniger die Oberfläche bei der Reinigung aufraut.
Höchstbetrag:
Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.
Die Rechnung
Das Finanzamt gewährt Ihnen eine
entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten
mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt
bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der
genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder
prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie
nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht
klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige
– Rechnung.
Nachweispflicht
Die Dienstleistungen müssen nach Aufforderung
durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden
Kontoauszugs belegt werden.
Beispiel:
Lina liegt Ihre Nebenkostenabrechnung vor. In der
Nebenkostenabrechnung sind 100 € für den Hausmeister ausgewiesen. Sie
kann 20% von 100 € = 20 € als Steuerermäßigung berücksichtigen.
Nein!
Nur in Ausnahmefällen nehmen wir Bargeld entgegen. Damit Sie unseren Service von der Steuer absetzen können, ist es sehr wichtig, dass Sie den vereinbarten Betrag der Ihnen zugestellten Rechnung entnehmen und auf das dort angegebene Konto überweisen. Eine in Bar bezahlte Rechnung wird in den seltenstens Fällen vom Finanzamt anerkannt.
Dies gilt übrigens für ALLE Dienstleistungen.
Geschäftsführer